Die Ausstellung zeigt mehr als die Hälfte der Werke der Stiftung Sammlung E. G. Bührle und verläuft in drei Phasen. Eröffnet im November 2023, erfährt sie im Frühjahr 2024 eine weitere inhaltliche Vertiefung, ergänzt von einem Rahmenprogramm (Phase 2). Nach der Veröffentlichung des Schlussberichts des Historikers Raphael Gross im Sommer 2024, der aktuell die Provenienzforschung der Stiftung überprüft, wurde nun im November 2024 die dritte Phase umgesetzt. Neben einer Überarbeitung der Wandtexte wurde der Raum der Jüdischen Sammlerinnen und Sammler neu gestaltet, um zusätzliche Informationen und Perspektiven zu präsentieren.
Die Ausstellung beginnt in der Vergangenheit und endet mit Fragen nach der Zukunft. Dabei werden in Audio- und Videobeiträgen unterschiedliche Meinungen präsentiert. Wir möchten gerne auch erfahren, was Sie denken und fühlen. Die digitale Besucherumfrage und die Wand im letzten Raum der Ausstellung, an der Sie Ihre Fragen und Meinungen platzieren können, bieten dazu Gelegenheit. So werden Sie Teil des Prozesses, in dem das Kunsthaus seine gesellschaftliche Rolle überdenkt.
Aktualisierung vom 14. Juni 2024
Das Kunsthaus Zürich wurde von der Stiftung Sammlung E. G. Bührle darüber informiert, dass sie für sechs Werke der Sammlung Lösungen mit den Rechtsnachfolgern der früheren Eigentümer suchen.
Der Stiftungsrat hat die Werke einer erneuten Provenienzabklärung unterzogen. Grund dafür sind die neuen «Best Practices» zum Umgang mit NS-Raubkunst, die das US State Department im März 2024 veröffentlicht hat. Diese stellen eine erweiterte Interpretation der sogenannten «Washington Principles» von 1998 dar. Diese Praxis entspricht der im März 2023 verabschiedeten neuen Provenienzstrategie des Kunsthauses Zürich.
Wir begrüssen diesen Schritt und die Haltung der Stiftung Sammlung Emil Bührle, auch wenn wir es mit Blick auf unsere Besucherinnen und Besucher bedauern, dass fünf der Bilder von der Stiftung Bührle am Donnerstag, 20. Juni, aus den Räumen des Kunsthauses entfernt werden. Die Stiftung handelt hier aber nachvollziehbar gemäss dem Subventionsvertrag mit der Stadt Zürich und den Bestimmungen des Dauerleihvertrages.
Medienmitteilung der Stiftung Sammlung E.G. Bührle
Statement des Kunsthaus Zürich im Fall Sammlung Bührle
Infografik